Wahlmöglichkeiten in Gefahr!

 Petition an die Bildungsverantwortlichen in der EU

Bürgerbewegung für „Humane Bildung“ und ihren Mitgliedstaaten

Wirtschaft und Politik treiben mit hoher Geschwindigkeit die digitale Transformation der Gesellschaft voran. Das geschieht an Schulen unter dem Stichwort „Digitale Bildung.“ Die Technik dazu sind heute Smartphones, Tablets und WLAN. Dabei werden Unterricht, Schule und Lernen zunehmend über (Medien-)Technik definiert. Die Unterzeichner dieser Petition setzen sich europaweit für eine „Humane Bildung“ ein, die sich an den Stufen und Gesetzmässigkeiten der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung orientiert. Die  Unterzeichner halten die Vermittlung umfassender digitaler Kompetenz selbstverständlich für eine wesentliche Aufgabe der Schule. Diese hat neben einem grundlegenden Verständnis der Funktionsweise digitaler Technologie auch die Befähigung zum kreativen, verantwortlichen und kritischen Gebrauch zum Ziel. Doch: alles zu seiner Zeit!

Unsere Forderung: Lehrer, Erzieher und Eltern müssen selbst entscheiden können, bis zu welchem Alter Bildungseinrichtungen bildschirmfrei sind. Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte müssen selbst wählen können, mit welchen Medien sie arbeiten und unterrichten, ob und wann sie digitale Medien als Hilfsmittel einsetzen. Dazu brauchen wir ein Recht auf bildschirmfreie Kitas, Kindergärten und Grundschulen. Die Bildungspolitik tut gut daran, sich von der Fixierung auf flächendeckende Digitaltechnik zu lösen und kreative Alternativen zuzulassen, deren Vertreter sich primär den Kindern und ihren realweltlichen Lern- und Bildungserfahrungen zuwenden dürfen.

HIER UNTERSCHREIBEN

Für ein Recht auf bildschirmfreie Kitas, Kindergärten und Grundschulen

Wir wollen erreichen, dass echte Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben:

  • Kindergärten und Grundschulen müssen das Recht und die Freiheit haben, nur mit analogen Medien zu arbeiten. Bildschirmfreie Einrichtungen dürfen nicht vernachlässigt und weniger gut finanziert werden. Die Autonomie der Kindergärten und Schulen ist durch größtmögliche Entscheidungsfreiheit vor Ort zu stärken.
  • Öffentliche Gelder sind auch in die gute Ausbildung von Pädagogen und eine kindgerechte Gestaltung der Umgebung zu investieren. Pädagogen sollen selbst kompetente Nutzer werden, damit sie bei einer problematischen Mediennutzung Familien unterstützen können.
  • Es muss für Schulen und Eltern möglich bleiben, eine Form der Medienerziehung zu wählen, die sich an der kindlichen Entwicklung zu orientiert, z. B. analoge Methoden wie „CS unplugged“ (ein Lehrprogramm, das wesentliche Funktionen aus der Informatik ohne Computer vermittelt). Grundlegende Elemente der Informatik wie das analytische Denken (Schachspiel!) lassen sich auch vor dem 12. Lebensjahr vermitteln. Danach kann die Beschäftigung mit der prinzipiellen Funktionsweise von Informationstechnologie komplexer werden, etwa für Interessierte durch eine Einführung in Programmiersprachen (AG o. ä.).
  • Hard- und Software kommen erst umfassend in der Oberstufe zum Einsatz (Medienkunde, -gestaltung, -nutzung und -analyse). Denn Jugendliche sind dann aus entwicklungspsychologischer Sicht eher den intellektuellen Anforderungen der Technologie gewachsen. Digitale Werkzeuge sollten dabei sinnvoll in ein pädagogisches Konzept eingebunden sein. Schwerpunkt muss immer sein, die digitalen Medien aktiv zu nutzen, z. B. Videos schneiden, Websites gestalten oder Online-Texte schreiben.
  • Zu berücksichtigen sind Forschungsergebnisse zu Auswirkungen gepulster, polarisierter Mikrowellenstrahlung, die von WLAN-Routern, Smartphones und Tablets emittiert wird. Die Forschungslage zu den gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer WLAN-Felder (bei 2450 MHz) ist eindeutig. Es gibt keinen Grund dafür, Kindergärten und Schulen mit WLAN-Anschlüssen auszustatten und Heranwachsende dieser vermeidbaren Gefährdung auszusetzen. Es muss die Wahlmöglichkeit bestehen bleiben, Schulen technisch nur über Kabel und/oder VLC ans Internet anzuschliessen. (1)

1 Vgl. Wilke, Isabel (2018): „Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Fruchtbarkeit, Gehirn und Verhalten“, in: umwelt-medizin-gesellschaft 1/2018. Wilke analysiert mehr als 100 Studien, die die Gesundheits-schädlichkeit von WLAN nachweisen.