Zwangsdigitalisierung per Koalitionsvertrag? (I)

oder: Von „digital first“ über „digital only“ zur technizistischen Demokratur
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 liest sich im Kapitel 2.3 zur Digitalisierung wie die Erfüllung des Wunschzettels der IT-Wirtschaft und ihrer Lobbyverbände. Aus „digital first“ wird sogar „digital only“. Dabei hatte Bundespräsident Steinmeier schon 2019 gemahnt: „Nicht um die Digitalisierung der Demokratie müssen wir uns zuallererst kümmern, sondern um die Demokratisierung des Digitalen!“ Wir müssen über ethische und soziale Folgen der Technik diskutieren und die Frage beantworten, für was man Computersysteme einsetzen darf – und für was nicht. Nicht das technisch Machbare, das zu Verantwortende muss der Maßstab sein. Daher gilt für den Koalitionsvertrag: Die Hausaufgaben sind noch nicht gemacht.

Zwangsdigitalisierung per Koalitionsvertrag? (II)

Konsequenzen für Bildungseinrichtungen
Digitaleuphorie und Fortschrittsgläubigkeit gilt auch für Bildungseinrichtungen. Digitalisierung und Datafizierung von Lernbiographien sind die Leitmetaphern des Koalitionsvertrags für Schulen. Dafür bekommt jedes Kind bei Geburt eine Schüler-ID (Schüler-Identifikationsnummer) und es wird ein möglichst vollständiges, lebenslanges BIldungsverlaufsprotokoll angelegt. Das ist die Logik der Büro- und Technokraten, keine Pädagogik.

Die Digitalisierung ist ein Experiment an unseren Kindern

Der Digitalpakt ist mit dem Votum des Bundesrats vom 15. März beschlossene Sache. Für Ralf Lankau hat das Projekt eine neoliberale Stoßrichtung – mit dem Ziel der Privatisierung und Kommerzialisierung des Schulwesens sowie der Zurichtung von Kindern zu „Funktionsäffchen“. Interview von Ralf Wurzbacher mit Prof. Dr. Ralf Lankau für die NachDenkSeiten, 18. März 2019

Wenn der Wirtschaftsminister Bildung „masterplant“

Das Land Niedersachsen werde „Teil des Masterplans Digitalisierung“ verkündete das Wirtschaftsministerium unter Leitung seines Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Dr. Bernd Althusmann im 21. August 2018. Neu ist vor allem, dass „digitale mobile Endgeräte“ in Niedersachsens Schulen zur Pflichtausstattung werden sollen – und dass die Eltern (!) dafür zahlen müssen.