Wer sich für das „Internet der Dinge“ mit seinen Millionen von Geräten begeistert, die allesamt Daten ins Netz senden und via Web gesteuert werden können, sollte auch die andere Seite der Medaille nennen. Für die Digitalisten aus dem Silicon Valley – und für Versicherungen, Internet-Dienstleister, eShop-Betreiber oder z.B. eLearning-Anbieter – sind auch Menschen nur Datenobjekte im Netz, die via Smartphone, Web und App kontrolliert und gesteuert werden können. (Aus: Lankau: Dot.Com-Phantasien vs. Pädagogik; erscheint 2017)
Mit WhatsApp vor Gericht
Wer als Elternteil glaubt, einem Minderjährigen ein Smartphone geben und sich aus der Verantwortung über die Nutzung dieses Gerätes und der damit möglichen Dienste im Netz entziehen zu können, sollte das Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld lesen.