Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media-Verbot ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.

Hilfeschrei der Wissenschaft gegen systematischen Betrug durch KI

Immer mehr KI-generierte Bücher, Podcasts, Websites und Videos verändern die Wahrnehmung der User und den öffentlichen Diskurs. Auch die Wissenschaft wird durch Hunderttausende von gefälschten Studien in ihrem Kern – der Suche nach validen, beleg- und prüfbaren Aussagen – diskreditiert. Mit der Stockholm Declaration versucht eine Gruppe von Forschern, den organisierten Wissenschaftsbetrug zu stoppen.

Maschinen wie wir und Menschen als Maschinen

Wie KI und Bots die Welt retten (sollen) – und was der Haken an der Sache ist. in: Schäffer, B., Lieder, F.R. (Hrsg.) Maschinen wie wir? (Springer Gabler, Wiesbaden, Oktober 2025)

Big Tech, der Datenschutz und mehr

Bewirken Trump und Musk den notwendigen Bewusstseinswandel? Beitrag von Harald Freiling und Stephan Schimmelpfennig, zuerst erschienen in Hessiche Lehrerzeitung (HLZ), Mitgliederzeitschrift der GEW Hessen, Heft 7-8/2025, Seite 6-7

Social Media Apps: Die Alcopops der IT-Wirtschaft

Die Konsumgüterindustrie hat ein großes Interesse, Kinder und Jugendliche möglichst früh an ihre Produkte heranzuführen und sie zu regelmäßig zahlenden Kunden zu machen. Vormals waren es Alcopops (alkoholische Getränke für Jugendliche), derzeit sind es sozial nur genannte Webdienste. Nur klare und altersgemäße Regeln, Ge- und (bei Bedarf) Verbote für Social Media Apps können Kinder und Jugendliche schützen.

Beschluss der Zeugniskonferenz: Präsident des Lehrerverbandes Stefan Düll nicht versetzungsfähig

Die neue Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das Schädigungspotential von Smartphones, Tablets und Social Media für Kinder und Jugendliche erkannt und lässt Regelungen für Verbote erarbeiten. Ausgerechnet der Präsident des Lehrerverbandes Stefan Düll protestiert dagegen mit einer unqualifizierten Erklärung. Das Bündnis für humane Bildung kritisiert in einer Stellungnahme diesen unqualifizierten Alleingang.

Isaac Asimov „Die Schule“ (1954)

Der russich-amerikanischer Wissenschaftler (Biochemie) und einer der bekanntesten Science-Fiction-Schriftsteller schrieb 1954 die Kurzgeschichte „Die Schule“ (engl. „She thought about the fun they had“). Diese Geschichet sollte man im Hinterkopf haben, wenn Digitapologeten heute davon schwärmen, dass im Jahr 2036 (Fritz Breithaupt) oder sogar schon 2035 (Bill Gates) Lehrkräfte durch KI-Bots ersetzt würden.

Zwangsdigitalisierung per Koalitionsvertrag? (I)

oder: Von „digital first“ über „digital only“ zur technizistischen Demokratur
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 liest sich im Kapitel 2.3 zur Digitalisierung wie die Erfüllung des Wunschzettels der IT-Wirtschaft und ihrer Lobbyverbände. Aus „digital first“ wird sogar „digital only“. Dabei hatte Bundespräsident Steinmeier schon 2019 gemahnt: „Nicht um die Digitalisierung der Demokratie müssen wir uns zuallererst kümmern, sondern um die Demokratisierung des Digitalen!“ Wir müssen über ethische und soziale Folgen der Technik diskutieren und die Frage beantworten, für was man Computersysteme einsetzen darf – und für was nicht. Nicht das technisch Machbare, das zu Verantwortende muss der Maßstab sein. Daher gilt für den Koalitionsvertrag: Die Hausaufgaben sind noch nicht gemacht.

Zwangsdigitalisierung per Koalitionsvertrag? (II)

Konsequenzen für Bildungseinrichtungen
Digitaleuphorie und Fortschrittsgläubigkeit gilt auch für Bildungseinrichtungen. Digitalisierung und Datafizierung von Lernbiographien sind die Leitmetaphern des Koalitionsvertrags für Schulen. Dafür bekommt jedes Kind bei Geburt eine Schüler-ID (Schüler-Identifikationsnummer) und es wird ein möglichst vollständiges, lebenslanges BIldungsverlaufsprotokoll angelegt. Das ist die Logik der Büro- und Technokraten, keine Pädagogik.

75 Experten: Digitale Bildungspolitik beenden, Smartphone-freie Schulen

Pressemitteilung des Bündnisses für humane Bildung vom 12. März 2025: Appell an die neue Bundesregierung. Initiatoren des Appells sind u.a. der Medienpädagoge Prof. Ralf Lankau (Hochschule Offenburg), der Ordinarius für Schulpädagogik Prof. Klaus Zierer (Uni Augsburg), der Psychiater Prof. Manfred Spitzer (Uni-Klinik Ulm), der bekannte Kinder- und Jugendarzt Dr. Uwe Büsching sowie der Lehrer und Schulbuchautor Dr. Mario Gerwig (Basel).

Aufruf: Humane und emanzipierende Bildungspolitik vs. digitale Transformation

Der Bildungsnotstand in Deutschland vertieft sich. Mindeststandards in Lesen, Rechnen, Schreiben und Sprachkompetenz werden immer weniger erreicht. Heute stellt die Erziehungswissenschaft fest: Die Digitalisierung ist nicht die Lösung, sondern ein zentrales Problem. So hilfreich Digitaltechnik in vielen Lebensbereichen sein kann, so kritisch muss sie beim Einsatz in Bildungseinrichtungen reflektiert werden. Gefordert sind politische Entscheidungen für eine an den Bedürfnissen des Menschen orientierte Bildungspolitik.

Digitale Souveränität statt Konformismus

Rückgewinnung der Autonomie über IT-Systeme – und das eigene Leben. Angela, Merkel, formulierte am 19. Juni 2013: „Das Internet ist für uns alle Neuland …“ Das trug ihr maximale Häme im Netz ein – und erweist sich als vorauschauend, denn das Zitat geht weiter mit „… und es ermöglicht auch Feinden und Gegnern unserer demokratischen Grundordnung natürlich, mit völlig neuen Möglichkeiten und völlig neuen Herangehensweisen unsere Art zu leben in Gefahr zu bringen.“ Von Ralf Lankau

Wirtschaftsinteressen vor Kindeswohl?

Kurzfassung (PM): UN-Kinderrechtskonvention 1989 und „Recht auf digitale Teilhabe“ 2021 – Aufforderung an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), sich dem Verbot kommerzieller, sozial nur genannter Dienste und privater digitaler Endgeräte (Smartphones) in Schulen anzuschließen. Von Ralf Lankau und Uwe Büsching